Das neue österreichische Verpackungsgesetz sieht vor, dass wir zur Verpackungslizenz auch noch ab dem 01.01.2023 einen sog. bevollmächtigten Vertreter bestellen müssen. Das bedeutet, dass ein Notar amtlich beglaubigen muss, dass wir die sind, für die wir uns ausgeben und unsere Verpackungslizenz das beinhaltet , was wir in den Verkehr bringen. Sorry liebe Österreicher, wir sind da leider raus und müssen Ciao sagen.

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